Heilpraktikerin oder Arzt? Was Sie vor Ihrem ersten Termin wissen sollten.

Ein Erklär­ar­tikel von Annegret Weber, Heilprak­ti­kerin in Niddatal-Assenheim

Viele Menschen, die sich zum ersten Mal für einen Termin in meiner Praxis in Niddatal-Assenheim inter­es­sieren, stellen mir eine ganz grund­le­gende Frage: Was genau darf eine Heilprak­ti­kerin eigentlich, und wie unter­scheidet sich das von einem Arztbesuch? Diese Frage ist berechtigt – und die Antwort ist gesetzlich klar geregelt.

Was ist ein Heilpraktiker gesetzlich gesehen?

Die Grundlage bildet das deutsche Heilprak­ti­ker­gesetz aus dem Jahr 1939. Es regelt, wer Heilkunde ausüben darf, ohne als Arzt appro­biert zu sein. Als Heilkunde gilt dabei jede berufs­mäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krank­heiten, Leiden oder Körper­schäden.

Um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erhalten, muss man mindestens 25 Jahre alt sein, zuver­lässig und gesund­heitlich geeignet sein und vor allem eine amtliche Kennt­nis­über­prüfung beim zustän­digen Gesund­heitsamt bestehen. Diese Prüfung besteht aus einem schrift­lichen Teil (in der Regel 60 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 Prozent richtig) und einem mündlich-prakti­schen Teil, der unter Vorsitz einer Ärztin oder eines Arztes durch­ge­führt wird. Geprüft werden vor allem die recht­lichen Grenzen der Tätigkeit – also genau das, was ich in diesem Artikel für Sie zusam­men­fasse.

Der wichtigste Unterschied zum Arzt

Ärztinnen und Ärzte durch­laufen ein Medizin­studium mit staat­licher Appro­bation und unter­liegen einer gesetz­lichen Weiter­bil­dungs­pflicht über die Ärzte­kammer. Sie dürfen verschrei­bungs­pflichtige Medika­mente verordnen, Diagnosen nach schul­me­di­zi­ni­schen Standards stellen und mit der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung abrechnen.

Heilprak­ti­ke­rinnen und Heilprak­tiker erhalten ihre Erlaubnis über die beschriebene Kennt­nis­über­prüfung, nicht über ein Studium – die fachliche Ausbildung davor ist gesetzlich nicht einheitlich vorge­schrieben, weshalb sie sich von Anbieter zu Anbieter unter­scheidet. Ich habe neben meinem Vollzeitjob, ein Fernstudium an der DSG Darmstadt, in 20 Monaten absol­viert. Mittler­weile möchten viele Prüfungs­ämter im Vorfeld genau wissen, wie und wo man seine Kennt­nisse erworben hat, das ist auch gut so. Seit März 2024 bin ich vom Amtsarzt geprüft und vom Wetter­au­kreis als Heilprak­ti­kerin zugelassen. 

Wichtig zu wissen: Heilprak­tiker dürfen keine verschrei­bungs­pflich­tigen Medika­mente verordnen, keine melde­pflich­tigen Infek­ti­ons­krank­heiten behandeln und nicht mit der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung abrechnen. Die Behand­lungs­kosten tragen Patien­tinnen und Patienten selbst; manche privaten Zusatz­ver­si­che­rungen erstatten Heilprak­tiker-Leistungen ganz oder teilweise – das lohnt sich, vorher mit der eigenen Versi­cherung zu klären.

Was das für Sie als Patientin oder Patient bedeutet

Eine Heilprak­ti­kerin ersetzt keinen Arztbesuch bei akuten Notfällen, schweren oder melde­pflich­tigen Erkran­kungen. Bei Warnzeichen wie hohem Fieber, starken oder plötzlich auftre­tenden Schmerzen, Verdacht auf einen Infekt mit Melde­pflicht oder anderen ernsten Symptomen gehört die erste Anlauf­stelle immer in die ärztliche oder Notfall­ver­sorgung.

Für viele andere Anliegen – etwa beglei­tende Unter­stützung bei chroni­schen Rücken­schmerzen, Tinnitus oder dem Wunsch nach einem ganzheit­lichen Blick auf Körper und Psyche – ist die natur­heil­kund­liche Behandlung eine sinnvolle Ergänzung. In meiner Praxis kläre ich deshalb in jedem Erstge­spräch offen mit Ihnen, ob Ihr Anliegen in meinen Bereich fällt oder ob (zusätzlich) eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist. Diese Einschätzung ersetzt kein ärztliches Gespräch, hilft Ihnen aber, den passenden ersten Schritt zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Darf eine Heilprak­ti­kerin Medika­mente verschreiben?
Nein. Heilprak­tiker dürfen keine verschrei­bungs­pflich­tigen Medika­mente verordnen. Sie arbeiten mit natur­heil­kund­lichen Methoden wie Wirbel­säu­len­the­rapie, Cranio-Sacral-Therapie oder Hypno­se­the­rapie.

Rechnet eine Heilprak­ti­kerin mit der Kranken­kasse ab?
Nicht mit der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung. Manche private Zusatz­ver­si­che­rungen erstatten Heilprak­tiker-Leistungen ganz oder teilweise – bitte vorher direkt bei Ihrer Versi­cherung nachfragen.

Ersetzt der Besuch bei einer Heilprak­ti­kerin den Arztbesuch?
Nein. Bei akuten, schweren oder melde­pflich­tigen Erkran­kungen ist immer zuerst die ärztliche Versorgung die richtige Anlauf­stelle. Natur­heil­kund­liche Behandlung versteht sich als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Wie wird man in Deutschland Heilprak­ti­kerin oder Heilprak­tiker?
Über eine amtliche Kennt­nis­über­prüfung beim zustän­digen Gesund­heitsamt, bestehend aus einem schrift­lichen und einem mündlich-prakti­schen Teil. Voraus­setzung sind unter anderem ein Mindest­alter von 25 Jahren und gesund­heit­liche Eignung.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen zu einer natur­heil­kund­lichen Begleitung passt, sprechen Sie mich gerne im kosten­freien telefo­ni­schen Erstge­spräch darauf an.

Über die Autorin

Annegret Weber ist Heilpraktikerin und betreibt ihre eigene, barrierefreie Naturheilpraxis Körpergleichgewicht in Niddatal-Assenheim. Ihr Schwerpunkt liegt auf ganzheitlicher Schmerz- und Traumatherapie, insbesondere Wirbelsäulentherapie und Tinnitus-Behandlung. Sie arbeitet ohne starre Behandlungspläne und passt ihre Methoden individuell auf jeden Menschen an. Kontinuierliche Fortbildungen und eine fundierte Ausbildung als Basis sind ihr ganz wichtig. So bleibt sie stets am Puls der Zeit und kann Ihnen die bestmögliche Behandlung bieten.

Naturheilpraxis Körpergleichgewicht

Annegret Weber, Heilpraktikerin
Wingertstraße 6
61194 Niddatal-Assenheim
Telefon: 06034 8992751

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